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Prüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G608

Durch den DVFG e.V. (Deutscher Verband für Flüssiggas e.V.) anerkannter Sachkundiger für Flüssiggas-Anlagen auf Wassersportfahrzeugen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608 Sachkundigen - Nummer : 0631605 Mit Prüfung auf Nummer sicher Gemäß § 29 der Landesschifffahrtsverordnung – LschiffV des Landes Brandenburg müssen, Flüssiggas- oder Druckluftanlagen auf Fahrzeugen, Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von drei Jahren von anerkannten Sachverständigen überprüft werden. Sie haben ein neu installierte Flüssiggasanlage oder Ihre verbaute Flüssiggasanlage steht zu zur Prüfung an, dann vereinbaren Sie eine Termin bei uns. Anerkennung der Sachkunde gemäß DVGW-Arbeitsblatt G608 Sachkundenachweis für Flüssiggasanlagen (Prüfung) Anerkennung der Sachkunde gemäß DVGW-Arbeitsblatt G608 Prüfplaketten nach G608